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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. November 2019 einstimmig beschlossen, dass die Systemische Therapie als weiteres Psychotherapieverfahren für Erwachsenen nun eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen in der ambulanten Versorgung wird. Damit ergänzt das Verfahren die drei bisher zugelassenen Verfahren, die beiden psychodynamischen Verfahren (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und die Verhaltenstherapie. Sie kann somit regulär bei dem Besuch einer ambulanten Psychotherapie abgerechnet werden.