Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. November 2019 einstimmig beschlossen, dass die Systemische Therapie als weiteres Psychotherapieverfahren für Erwachsenen nun eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen in der ambulanten Versorgung wird. Damit ergänzt das Verfahren die drei bisher zugelassenen Verfahren, die beiden psychodynamischen Verfahren (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und die Verhaltenstherapie. Sie kann somit regulär bei dem Besuch einer ambulanten Psychotherapie abgerechnet werden.

Die Systemische Therapie fokussiert sich bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen weniger auf das Individuum, sondern auf die Systemumwelt des Einzelnen. Somit werden soziale Beziehungen und Interaktionen innerhalb von Familie oder Gruppen analysiert und bearbeitet. Dabei werden in die Therapie häufig wichtige Bezugspersonen wie Eltern, Partner oder ganze Familien mit in die Behandlung einbezogen (sog. Mehrpersonensetting).

Bereits vor einem Jahr hat der G-BA die Wirksamkeit und den Nutzen der Systemischen Therapie bei für diverse psychische Störungen bei Erwachsenen anerkannt (siehe Kurzmitteilung vom 7. Dezember 2018).

 Quellen:

  • Ärzteblatt vom 22.11.2019 (Link)
  •  DGSF vom 22.11.2019 (Link)

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

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