Psychotherapeutische Videobehandlung wurde nun mit einem Beschluss der Vertragspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) rückwirkend zum 1. Oktober 2019 zugelassen. Mit dieser Änderung können nun Kurzzeit- und Langzeit-Psychotherapie, psychotherapeutische Gespräch, und andere psychotherapeutische Leistungen per Videokontakt stattfinden.

Voraussetzung für die Behandlung per Video ist, dass Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im persönlichen Kontakt von Psychotherapeut*in und Patient*in vorausgegangen sind. Daraufhin kann die psychotherapeutische Behandlung, wenn vom Patient*in gewünscht per Fernbehandlung durchgeführt werden. Diese Regelung kann z.B. sinnvoll sein bei Patient*innen, denen es schwer fällt, eine Behandlung direkt aufzusuchen, z.B. bei sozialphobischen Störungen oder wenn keine wohnortnahen therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Quelle: DPtV vom 15.10.2019

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

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