Kern des sozialen Entschädigungsrechts ist die Kompensation von erlittenen Personen- und Sachschäden durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt wörtlich: „Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.“ (bmas.de).

Eine Reform des Gesetzes geht nun im Bundestag in die erste Lesung und soll zukünftig auch Opfern von psychischer Gewalt (z.B. schweres Stalking oder Menschenhandel) Anspruch auf Entschädigungsleistungen vom Staat ermöglichen. Über ein vereinfachtes Verfahren soll es des Weiteren schnellere Hilfen in Traumaambulanzen geben und somit einen flächendeckenden niedrigschwelligen Zugang zu Hilfen für Opfer sichergestellt werden. Darüber hinaus sollen Gewaltopfer mehr Behandlungsstunden erhalten können, als bisher möglich ist.

Quelle: BPtK vom 17.10.2019

Link zum Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913824.pdf

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

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