Ambulante Angebote für Kinder und Jugendliche

Bei Kindern und Jugendlichen sind die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten oft wichtige Teilnehmer der Therapie. Denn sie sind meist diejenigen, die ihre Kinder im Alltag am besten unterstützen können. Abhängig von der Problemstellung und vom Alter des Patienten kann die Beteiligung der Eltern unterschiedlich stark ausfallen.
 
Wichtig zu wissen ist aber auch: Die Schweigepflicht der Ärzte und Therapeuten gilt auch gegenüber den Eltern. Was die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Behandlung erzählen, darf also nicht ohne ihre Zustimmung an die Eltern weitergegeben werden. Nur wenn durch das Kind bzw. den Jugendlichen für ihn selbst oder für andere Gefahr droht, müssen die Sorgeberechtigten darüber informiert werden.

Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie haben sich für diese Spezialdisziplin im Anschluss an ihr Medizinstudium durch eine mehrjährige klinische Tätigkeit in einem Fachkrankenhaus für Kinder- und Jugendpsychiatrie qualifiziert. Zusätzlich haben sie ein Jahr entweder in der Erwachsenenpsychiatrie oder in der Kindermedizin gearbeitet. Kinder- und Jugendpsychiater können mit Medikamenten und psychotherapeutischen Methoden behandeln.

Bundesweite Arztsuche

Unter dem Reiter „Fachärztliche Versorgung“ findet man z.B. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Nervenheilkunde, Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und /psychotherapie, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. 

Auch hier kann gezielt nach Ärzten und Psychotherapeuten in einem bestimmten Stadtteil / einer bestimmten Region oder auch mit bestimmten Sprachkenntnissen oder einer barrierefreien Praxis gesucht werden.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben nach ihrem Studium der Psychologie, Medizin, Pädagogik, Musiktherapie oder Sozialpädagogik eine mehrjährige theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen, bei der sie in einer Klinik oder Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie gearbeitet, ambulante Therapien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durchgeführt und Seminare besucht haben. Diese Ausbildung schließt mit der Approbation (staatliche Zulassung) zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ab. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen keine Erwachsenen behandeln.

Psychologische Psychotherapeuten

Psychologische Psychotherapeuten haben Psychologie studiert und im Anschluss eine mehrjährige Ausbildung in Psychotherapie absolviert. Die Ausbildung umfasst die Tätigkeit in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken, die Durchführung ambulanter Psychotherapien sowie umfangreiche theoretische Fortbildungen. Ihre Ausbildung schließt mit der Approbation (staatliche Zulassung) zum Psychologischen Psychotherapeuten ab. Anders als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind Psychologische Psychotherapeuten vorwiegend für die Psychotherapie von Erwachsenen ausgebildet.
 
Einige Psychologische Psychotherapeuten haben zusätzlich zu ihrer Ausbildung in der Erwachsenenpsychotherapie eine sogenannte „Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ abgeschlossen. Das heißt, sie sind nicht nur in der Erwachsenen-, sondern auch in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ausgebildet und dürfen Psychotherapien mit Kindern und Jugendlichen mit den Krankenkassen abrechnen.

Hier finden Sie wichtige Links zur Therapeutensuche. Wenn Sie bei der Zielgruppe „Kinder und Jugendliche“ angeben, finden Sie Therapeuten, die für diese Altersgruppe spezialisiert sind.

Bundesweite Psychotherapeutensuche

Speziell für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bietet auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten e.V. einen Suchdienst an.

Kinder- und Jugendpsychiatrische Ambulanzen

Die Ambulanzen der kinder- und jugenpsychiatrischen oder -psychosomatischen Abteilungen bieten eine gründliche Diagnostik von Kindern und Jugendlichen an, die unter psychischen Belastungen leiden. Je nach den Ergebnissen der Abklärung wird eine geeignte Behandlung angeboten. Gegebenenfalls werden weiterreichende therapeutische oder andere Maßnahmen vorbereitet.

Kinder-, Jugendlichen- und Familienberatungsstellen

Angebote in Berlin

Jugendnetz Berlin

Angebote in Hamburg

Regionale Bildungs- und Beratungsstellen (ReBBZ)

Jede der 11 Regionalen Bildungs- und Beratungsstellen (ReBBZ) ist für eine bestimmte Hamburger Region zuständig. ReBBZ bietet Lehrkräften, Eltern und Schülern Beratung und Unterstützung bei Problemen, die mit der Schule zu tun haben – zum Beispiel Angst vor der Schule, Mobbing, Schulschwänzen, Konflikte in der Schule, Lern- und Leistungsschwierigkeiten, psychischen Problemen, die sich auf den Schulalltag auswirken, oder wenn es zu Hause viel Streit um das Thema Schule gibt.

Hier finden Sie eine Liste der Hamburger Schulen und die jeweils zuständige ReBBZ-Dienststelle. Die genauen Kontaktdaten der ReBBZ-Dienststellen finden Sie im Therapieführer Psychiatrie und Psychotherapie der Stadt Hamburg.

Beratungszentrum "Sehen|Hören|Bewegen|Sprechen"

Das Beratungszentrum Sehen|Hören|Bewegen|Sprechen ist eine Einrichtung des Bezirksamtes Hamburg-Nord und ist überbezirklich für ganz Hamburg tätig. Das Angebot richtet sich an Eltern behinderter Kinder, an Jugendliche und Erwachsene, an von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen und Freunde. Eltern, die bei ihrem Säugling oder Kleinkind Auffälligkeiten in der Entwicklung beim Sehen, Hören, Bewegen oder Sprechen beobachten, wird eine umfangreiche Beratung und abteilungsspezifische Diagnostik angeboten.

Angebote in München

Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche in München sind über das Sozialreferat der Stadtverwaltung zu finden. 

 

Darüber hinaus gibt es spezialisierte Beratungsstellen, von denen einige bei Bedarf auch Plätze in einer angeschlossenen stationären Einrichtung anbieten. 

Beispiele für spezielle Angebote sind: 
Beratung und Behandlung von unter 21-jährigen, die 
•   in einem Heim, einer anderen Form von betreutem Wohnen oder bei einer
     Adoptiv- oder Pflegefamilie leben.
•   in einer akuten Krise oder Notsituation sind.
•   Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen und/oder
     Verhaltensauffälligkeiten haben.
•   sexuellen Missbrauch erlebt haben.
•   einen Migrationshintergrund haben.

Diese Beratungsstellen wenden sich teilweise direkt an die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, teilweise auch an die Eltern oder andere Bezugspersonen. 

Familien- und Erziehungsberatungsstellen sowie weitere Informationen für Familien finden Sie über den Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Auf der Webseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung finden Sie ebenfalls Beratungsstellen zur Erziehungsberatung.

Die Webseite der deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB) bietet einen bundesweiten Beratungsführer.

Die Caritas bietet eine Mail-Beratung für Kinder und Jugendliche sowie ebenfalls wichtige Links zu Hilfsangeboten an.

Bezirkliche Erziehungsberatungsstellen

Die Erziehungsberatungsstellen der Bezirksämter bieten Information, Beratung und Behandlung für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und andere Bezugspersonen. Sie helfen bei Problemen in der Familie und beraten Eltern bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und bei Erziehungsfragen. Sie bieten auch Unterstützung in akuten Krisen.

Spezielle Angebote für Suchtgefährdete und Suchtkranke sowie für Menschen mit Essstörungen

Die Webseite „Keine Macht den Drogen“ bietet Informationen zu Suchtberatung in ganz Deutschland. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet ein Verzeichnis mit Beratungsstellen für Menschen mit Essstörungen.

Online-Beratung

Auch im Internet kann man sich beraten lassen. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) bietet Online-Beratung durch Mitarbeiter von Beratungsstellen in ganz Deutschland. Finanziert wird das Angebot von den deutschen Bundesländern, Kommunen, Stiftungen und Verbänden.
 
Die Elternberatung bietet Eltern und anderen Erziehungsberechtigten Hilfe bei Fragen zur Erziehung und zum Zusammenleben in der Familie. Die Jugendberatung richtet sich an Jugendliche, die Konflikte zu Hause, in der Schule oder mit Freunden oder seelische Probleme haben.

Jugendpsychiatrische Dienste (JpD)

Die Jugendpsychiatrischen Dienste (JpD) der bezirklichen Fachämter für Gesundheit sind nicht nur für Jugendliche, sondern genauso für Säuglinge, Klein- und Schulkinder, deren Eltern und Bezugspersonen zuständig.
 
Die Angebote des Jugendpsychiatrischen Dienstes sind kostenlos und stehen allen Betroffenen und Angehörigen offen. Dazu zählen u. a.:

  • Hilfen in Krisensituationen und bei Suizidgefahr
  • Vorbeugung von psychischen Störungen und Entwicklungsproblemen
  • Diagnostik, Beratung und Behandlung bei psychischen Auffälligkeiten, Entwicklungsauffälligkeiten, geistigen oder mehrfachen Behinderungen
  • Elternberatung
  • Gutachten für andere Behörden

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Berlin

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Hamburg

In Hamburg gibt es sieben Bezirksämter und damit sieben Jugendpsychiatrische Dienste, die für ihren jeweiligen Bezirk zuständig sind. Dadurch sind die Mitarbeiter oftmals sehr gut über die örtlichen therapeutischen Einrichtungen, Kliniken, Ärzte und weiteren Hilfsangebote informiert.

Über den Behördenfinder der Stadt Hamburg findet man das zuständige Bezirksamt.

Adressen und Öffnungszeiten der Jugendpsychiatrischen Dienste finden Sie im Therapieführer Psychiatrie und Psychotherapie der Stadt Hamburg.

Beratung bei seelischen Problemen und psychiatrischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in München: Referat für Gesundheit und Umwelt, SG Seelische Gesundheit München.

Starke Bündnisse
Sitemap
Diese Website verwendet das Webanalyse-Tool Matomo ohne Cookie-Funktion. Eine Widerspruchsmöglichkeit sowie weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter "weitere Informationen"