Das nun vom Bundesrat bestätigte Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung tritt ab dem 1. September 2020 in Kraft. Es sieht sowohl Neuerungen in der Ausbildung zum/r Psychotherapeut*in vor als auch Neuerungen in der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Folgenden haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt:

  • Psychotherapeuten*innen erlangen in Zukunft bereits nach einem fünfjährigem Universitätsabschluss (Master-Abschluss) ihre Approbation für die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. An das Studium schließt sich eine spezialisierte Weiterbildung für Kinder und Jugendliche oder für Erwachsene an. Die praktische Ausbildung in psychiatrischen Einrichtungen soll durch das Erlangen der Approbation mit Studienabschluss besser vergütet werden.

  • Kurzzeittherapien sollen zukünftig besser vergütet werden, sodass ein erhöhter Anreiz für Psychotherapeuten*innen geschaffen werden, solche insbesondere bei schwer psychisch erkrankten Menschen durchzuführen.

  • Gruppentherapien können in Zukunft ohne Gutachtenverfahren und somit niedrigschwelliger angeboten werden.

  • Die Versorgung von schwer psychisch erkrankter Menschen soll verbessert werden, indem verschiedene Berufsgruppen (z.B. Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen) koordiniert zusammenarbeiten) koordiniert zusammenarbeiten. Zudem soll der Übergang von der stationären (z.B. Krankenhausbehandlung) in die ambulante (z.B. Behandlung bei Psychotherapeut*innen) Behandlung erleichtert werden. Bis Ende 2020 soll der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) über entsprechende Richtlinien entscheiden.

  • Verordnungskompetenzen ausgebaut: Psychotherapeuten*innen können zukünftig auch Ergotherapie und häusliche Krankenpflege verordnen.

 

Quelle: KBV vom 7.11.2019 (Link)

 

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

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