- Kategorie: Kurzmitteilungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied am 22. November 2018, dass die Systemische Therapie für die Behandlung von Erwachsenen als Psychotherapieverfahren ausreichend belegt ist. Für fünf Störungsbereiche konnte der Nutzen nachgewiesen werden, u.a. Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen (unipolar), Essstörungen und Abhängigkeitserkrankungen.
Im nächsten Schritt müssen Einzelheiten, wie praktische Anwendung (z.B. Wie groß ist der Behandlungsumfang?), Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Es wird von einer Entscheidung bis März nächsten Jahres ausgegangen.
Bei der Systemischen Therapie steht die Interaktion zwischen Familienmitgliedern oder die Interaktion zwischen Teilen des weiteren sozialen Umfeldes der Patienten im Mittelpunkt. Daher werden bei der Behandlung zusätzlich bedeutsame Mitglieder des sozialen Systems des Patienten einbezogen (z.B. Eltern oder Partner). Ziel der Therapie ist es, Interaktions- und Kommunikationsmuster aufzudecken und diese konstruktiv zu verändern, sodass ein System wieder ins Gleichgewicht gelangen kann.
Quellen:
BPtK (2018). Link
G-BA (2018). Link
Kowalsky, J. (2012). Paar- und Familientherapie und systemische Ansätze. In M. Berking & W. Rief (Hrsg.), Klinische Psychologie und Psychotherapie für Bachelor. Band 2: Therapieverfahren (S. 85-93). Berlin: Springer.