- Kategorie: Kurzmitteilungen
Am 25. April geht der Entwurf zu dem umstrittenen Psychiatrie-Gesetz in Bayern in die erste Lesung. Das Gesetz besteht aus zwei wesentlichen Teilen, erstens Hilfsmaßnahmen wie die Einführung eines flächendeckenden Krisennetzwerks in allen bayrischen Regionen: 24 Stunden am Tag sollen Dienste für Betroffene und Angehörige bereitstehen. Der zweite Teil des Gesetzes soll die Unterbringung für Menschen bei schweren psychischen Krisen regeln. Unter schwerer Krise wird hier ausgegangen, wenn man sich selbst oder andere stark gefährdet und deshalb psychiatrisch untergebracht wird. Insbesondere die geplante Unterbringungsdatei wird von Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und Behandlern kritisiert.