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Am 25. April geht der Entwurf zu dem umstrittenen Psychiatrie-Gesetz in Bayern in die erste Lesung. Das Gesetz besteht aus zwei wesentlichen Teilen, erstens Hilfsmaßnahmen wie die Einführung eines flächendeckenden Krisennetzwerks in allen bayrischen Regionen: 24 Stunden am Tag sollen Dienste für Betroffene und Angehörige bereitstehen. Der zweite Teil des Gesetzes soll die Unterbringung für Menschen bei schweren psychischen Krisen regeln. Unter schwerer Krise wird hier ausgegangen, wenn man sich selbst oder andere stark gefährdet und deshalb psychiatrisch untergebracht wird. Insbesondere die geplante Unterbringungsdatei wird von Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und Behandlern kritisiert.
In dieser Unterbringungsdatei sollen sensible Daten bis zu 5 Jahre gespeichert und auch für andere Behörden, wie der Polizei zugänglich gemacht werden. Die Gegner kritisieren vor allem die potenzielle Stigmatisierung die von so einer Unterbringungsdatei ausgehen könnte. Hilfesuchende könnten davon abgehalten werden bei Belastungen und Krisen Hilfe auszusuchen, da sie damit einhergehende Konsequenzen (z.B. gesellschaftliche Stigmatisierung) fürchten.
Der erste Teil des Gesetzes zur Unterbringung und Prävention soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, zwei Jahre später 2021 soll dann die Unterbringungsdatei eingeführt werden.
Update (25.04.2018): Nach massiver Kritik an der Unterbringungsdatei sind laut bayerischer Staatsregierung Korrekturen beschlossen worden. Die Unterbringungsdatei soll nicht mehr im Gesetzentwurf berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link
Quellen: