Ab sofort ist es möglich für Versicherte von privaten Krankenversicherungen unbürokratisch psychotherapeutische Hilfe per Videotelefonat zu erhalten. Unbürokratisch bedeutet, dass Versicherte, welche in ihren Verträgen auch Psychotherapie vereinbart haben, nicht vorab auf eine Genehmigung ihrer Krankenkasse angewiesen sind. Diese Sonderregelung wurde nun bis zum 30. September 2020 verlängert. 

Bis zum 31. Juli 2020 sind weiterhin längere telefonische Beratungen möglich, so können bis zu viermal im Monat (40-minütige) telefonische Beratungen erstattet werden.

Die mobile health-App Datenbank (mHAD) möchte Patient*innen und Behandler*innen dabei unterstützen, informierte Entscheidungen in Bezug auf Gesundheits-Apps zu treffen. Jede veröffentlichte Gesundheits-App wird daher von zwei Expert*innen hinsichtlich vorab festgelegter Kriterien (z.B. Ist die App einfach zu bedienen? Wie gut funktioniert die App?) begutachtet. Im Anschluss wird dieses Gutachten von einem*r weiteren unabhängigen Wissenschaftler*in geprüft und frei gegeben.  

Die Webseite bietet eine spezielle Suchfunktion, um gezielt Informationen in Bezug auf Gesundheits-Apps für unterschiedliche Erkrankungen (z.B. Depression) und Zielgruppen (z.B. Senior*innen, Kinder und Jugendliche) abzurufen.

Ab dem 1. Juli 2020 kann die Systemische Therapie zur Behandlung von Erwachsenen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung abgerechnet werden. Damit ergänzt das Verfahren die drei bisher zugelassenen Verfahren, die beiden psychodynamischen Verfahren (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und die Verhaltenstherapie. 

Die Systemische Therapie fokussiert sich bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen weniger auf das Individuum, sondern auf die Systemumwelt des Einzelnen. Somit werden soziale Beziehungen und Interaktionen innerhalb von Familie oder Gruppen analysiert und bearbeitet. Dabei werden in die Therapie häufig wichtige Bezugspersonen wie Eltern, Partner oder ganze Familien mit in die Behandlung einbezogen (sog. Mehrpersonensetting).

Aufgrund der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, Sonderregelungen zur Videobehandlung und Gruppenpsychotherapie einzuführen. Diese Regelungen wurde nun bis zum 30. September 2020 verlängert. Darüber hinaus kann genehmigte Gruppentherapie nun unbürokratisch als Einzeltherapie durchgeführt werden.

Die Begrenzung für die Videobehandlung wird gelockert, somit können Psychotherapeut*innen jetzt mehr als 20% ihrer Behandlungen per Videobehandlung durchführen. Des Weiteren einigten sich die Verbände darauf, dass die psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen in Ausnahmefällen, wenn einer Praxisbesuch nicht zumutbar ist, z.B. bei Quarantäne, auch bei neuen Patient*innen per Video durchgeführt werden kann. Weiterhin ungeklärt bleibt die Frage nach Akutbehandlung per Video. 

Auch in diesem Sommersemester findet der Vorlesungsreihe "Anthropologische Psychiatrie" statt; diesmal unter dem Thema "Soziale Not und seelische Gesundheit". Die Vorlesungsreihe ist für alle zugänglich und wird in der Corona-Pandemie als „Lecture2go“ von der Universität angeboten. 

Die Videos sind unter dem folgenden Link zu finden: https://lecture2go.uni-hamburg.de/l2go/-/get/l/5556

Zum aktuellen Termin (23. Juni): „Eigensinn und Psychose – 40 Jahre lang - Soziale Not und seelische Gesundheit" - Prof. Dr. Thomas Bock und Darja Simon - Universität Hamburg

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

presse@psychenet.de

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