- Kategorie: Kurzmitteilungen
Ab dem 1. Juli 2020 kann die Systemische Therapie zur Behandlung von Erwachsenen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung abgerechnet werden. Damit ergänzt das Verfahren die drei bisher zugelassenen Verfahren, die beiden psychodynamischen Verfahren (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und die Verhaltenstherapie.
Die Systemische Therapie fokussiert sich bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen weniger auf das Individuum, sondern auf die Systemumwelt des Einzelnen. Somit werden soziale Beziehungen und Interaktionen innerhalb von Familie oder Gruppen analysiert und bearbeitet. Dabei werden in die Therapie häufig wichtige Bezugspersonen wie Eltern, Partner oder ganze Familien mit in die Behandlung einbezogen (sog. Mehrpersonensetting).
Bereits vor zwei Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Wirksamkeit und den Nutzen der Systemischen Therapie bei für diverse psychische Störungen bei Erwachsenen anerkannt (siehe Kurzmitteilung vom 7. Dezember 2018).
Quelle: BPtK Newsmeldung vom 30.06.2020 (Link)