Aufgrund der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, Sonderregelungen zur Videobehandlung und Gruppenpsychotherapie einzuführen. Diese Regelungen wurde nun bis zum 30. September 2020 verlängert. Darüber hinaus kann genehmigte Gruppentherapie nun unbürokratisch als Einzeltherapie durchgeführt werden.

Die Begrenzung für die Videobehandlung wird gelockert, somit können Psychotherapeut*innen jetzt mehr als 20% ihrer Behandlungen per Videobehandlung durchführen. Des Weiteren einigten sich die Verbände darauf, dass die psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen in Ausnahmefällen, wenn einer Praxisbesuch nicht zumutbar ist, z.B. bei Quarantäne, auch bei neuen Patient*innen per Video durchgeführt werden kann. Weiterhin ungeklärt bleibt die Frage nach Akutbehandlung per Video. 

Des Weiteren können Psychotherapeut*innen ab sofort auch telefonische Beratung und Behandlung anbieten. Vorerst ist das Angebot auf maximal 20 Einheiten à 10 Minuten im Quartal begrenzt und gilt nur für Patient*innen, welche in den vergangenen 18 Monaten bereits bei einer Psychotherapeut*in waren. Das Angebot gilt somit nicht für Neuerkrankte. Diese Regelung endet am 30. Juni 2020.

Quellen:

Leitfaden zur Videobehandlung für Behandler*innen:

Aktualisierte Praxis-Info für psychotherapeutische Behandler*innen während der Corona-Pandemie:

 

 

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

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