Die Checkliste des Aktionsbündnisses Patientensicherheit richtet sich an Bürger und unterstützt diese bei der Verwendung von Gesundheits-Apps auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphone, Tablet). Sie klärt über Nutzen und Risiken auf. Die Checkliste beinhaltet Mindeststandards, welche sich auf die Qualität und den Datenschutz der Gesundheits-Apps beziehen. Des Weiteren fragt sie nach Herausgeber und Impressum, sowie Finanzierungsform (z. B. versteckte Kosten).

Die Information und Versorgung von Menschen mit einem riskanten oder schädlichen Alkoholkonsum läuft im Alltag nicht immer so, wie es für die Betroffenen hilfreich ist. Mit diesem Thema beschäftigt sich eine aktuelle Umfrage des Instituts und der Poliklinik für Medizinische Psychologie. Uns interessieren Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung!
 
Weitere Informationen zur Studie finden Sie hier.
 

Trialogischer Austausch im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Start: Donnerstag, 12. April

Das Psychoseseminar dient dem Austausch und der wechselseitigen Fortbildung von Psychoseerfahrenen, Angehörigen und Profis. Ziel ist, eine gemeinsame Sprache zu finden und Dialogfähigkeit zu üben. Es geht um ein besseres Verständnis von dem, was eine Psychose bedeutet und was die verschiedenen Beteiligten an Hilfe brauchen.

Nächster Termin (21.06) "Resilienz: Was macht/hält gesund?"

Seit dem Inkrafttreten der neuen Psychotherapeuten-Richtlinie am 1. April 2017 (siehe Newsmeldung) ist es gelungen den Erstzugang zu psychotherapeutischer Versorgung zu vereinfachen, auch wenn die Wartezeiten auf Richtlinienpsychotherapie nach wie vor hoch sind.

Das Ärzteblatt fasst zusammen:

  • Betroffene warten heute im Schnitt nur noch 5,7 Wochen auf ein Erstgespräch. Im Jahr 2011 waren es noch 12,5 Wochen im Bundesdurchschnitt. Rund 70% der Psychotherapeuten/innen führen ein erstes Gespräch bereits innerhalb von 4 Wochen. 

Am 25. April geht der Entwurf zu dem umstrittenen Psychiatrie-Gesetz in Bayern in die erste Lesung. Das Gesetz besteht aus zwei wesentlichen Teilen, erstens Hilfsmaßnahmen wie die Einführung eines flächendeckenden Krisennetzwerks in allen bayrischen Regionen: 24 Stunden am Tag sollen Dienste für Betroffene und Angehörige bereitstehen. Der zweite Teil des Gesetzes soll die Unterbringung für Menschen bei schweren psychischen Krisen regeln. Unter schwerer Krise wird hier ausgegangen, wenn man sich selbst oder andere stark gefährdet und deshalb psychiatrisch untergebracht wird. Insbesondere die geplante Unterbringungsdatei wird  von Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und Behandlern kritisiert.

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

presse@psychenet.de

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