- Kategorie: Kurzmitteilungen
Aufgrund der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, Sonderregelungen zur Videobehandlung und Gruppenpsychotherapie einzuführen. Diese Regelungen wurde nun bis zum 30. September 2020 verlängert. Darüber hinaus kann genehmigte Gruppentherapie nun unbürokratisch als Einzeltherapie durchgeführt werden.
Die Begrenzung für die Videobehandlung wird gelockert, somit können Psychotherapeut*innen jetzt mehr als 20% ihrer Behandlungen per Videobehandlung durchführen. Des Weiteren einigten sich die Verbände darauf, dass die psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen in Ausnahmefällen, wenn einer Praxisbesuch nicht zumutbar ist, z.B. bei Quarantäne, auch bei neuen Patient*innen per Video durchgeführt werden kann. Weiterhin ungeklärt bleibt die Frage nach Akutbehandlung per Video.