Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben nun die nötigen Voraussetzungen für die psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat geschaffen, allerdings gilt diese Bestimmung nur unter bestimmten Voraussetzungen.

So stellt die Psychotherapie-Vereinbarung klar, dass eine Videobehandlung nicht die Regel darstellt und nur unter bestimmtem Bedingungen angewendet werden soll. Die Diagnostik am Anfang der Behandlung, das Feststellen, warum eine gewisse Behandlung angebracht ist (Indikationsstellung) und die Aufklärung müssen nach wie vor im persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in stattfinden. Zusätzlich ist eine Videobehandlung nur dann möglich, wenn in einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie oder in der Rückfallprohylaxe (z.B. um eine erneutes Auftreten einer Depression zu verhindern) kein direkter Kontakt notwendig ist. Ausgeschlossen sind psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen, Akutbehandlungen, Gruppenpsychotherapie und Hypnose, welche in jedem Fall im direkten Kontakt stattfinden müssen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt seit Kurzem die Webseite www.wege-zur-psychotherapie.org/ zur Verfügung, die Menschen über die Psychotherapeutensuche informiert. Dabei stehen auch Informationen zur Psychotherapeutischen Sprechstunden im Fokus (z.B. „Wie viele Termine sind möglich?“, „Was erfährt der Patient in der psychotherapeutischen Sprechstunde?“). Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist seit April 2018 mit einigen Ausnahmen Voraussetzung für eine ambulante, psychotherapeutische Behandlung. Die Website informiert in diesem Zusammenhang auch über Terminservicestellen, bietet eine Übersicht über die Landespsychotherapeutenkammern und thematisiert den Bedarf für eine Psychotherapie (z.B. „Bin ich psychisch krank?“; „Besonders schwer krank“; „Akut und dringend“). Es werden Informationen zur ambulanten Psychotherapie, Akutbehandlung, der stationären Behandlung sowie zur medizinischen Rehabilitation gegeben sowie Informationen zu Rechten von Patienten, Anträgen und Kosten. Für Notfälle gibt es eine Übersicht über die wichtigsten Krisendienste.

Der Psychiatrie-Bericht wird von der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration herausgegeben. Neben den Grundprinzipien der Psychiatrie und der Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention, wird im Bericht die Versorgung psychisch erkrankter Erwachsener und Minderjähriger dargestellt. Dazu werden alle bestehenden Strukturen und Angebote der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in Hamburg erfasst, wie  die ambulante medizinische Versorgung die Krankenhausversorgung sowie sozialpsychiatrische Hilfen Themen sind z.B. Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht, Teilhabe am Arbeitsleben, Eingliederungshilfe, rechtliche Betreuung, Partizipation und Selbsthilfe und Kinder- und Jugendhilfe. Abschließend gibt der Bericht Leitlinien und Handlungsempfehlung für die Versorgung psychisch kranker Menschen in Hamburg ab.

Der Verbund CARE-FAM-NET beschäftigt sich mit der Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit seltenen Erkrankungen und deren Familien. Insgesamt leben in Deutschland schätzungsweise zwei Millionen Kinder und Jugendliche mit einer seltenen Erkrankung.  Wenn ein Kind schwer erkrankt ist, kann das die gesamte Familie belasten. Und doch bleiben die Eltern mit ihren Sorgen oft allein.  Krankheitsspezifische Belastungen wie Ängsten, Unsicherheiten und Sorgen um das erkrankte Kind sollen im Rahmen des CARE-FAM-NET-Verbunds frühzeitig erkannt und entgegengewirkt werden.

Im Rahmen dieses Projekts werden zwei Versorgungsformen für Kinder mit seltenen Erkrankungen, deren Geschwistern und Eltern angeboten: CARE-FAM und WEP-CARE. CARE-FAM ist eine Face-to-Face Kurzintervention mit 6-8 Sitzungen pro Familie über einen Zeitraum von 6 Monaten.  WEP-CARE ist eine Online-Intervention, die aus zehn Schreibaufgaben besteht und durch Fachkräfte unterstützt wird. .

Deutschlandweit läuft die Studie an 18 Standorten. Aktuell werden Familien mit einem Kind im Alter von 0 bis 21 Jahren mit einer seltenen Erkrankung für die Teilnahme gesucht. Weitere Information zur Studienteilnahme: https://www.carefamnet.org/forschung/studienteilnahme/

Das Max-Planck-Institut für Psychiatrie (MPI) will mit dem Kurzfilm „Flucht und Migration – Selbsthilfe“ geflüchteten Menschen Tipps zur Selbsthilfe für körperliche und psychische Belastungen wie Unruhe oder Schlafstörungen geben. Die Cartoons illustrieren was Betroffene tun können, zum Beispiel feste Schlafrituale bei Schlafstörungen einhalten oder Sport treiben, um psychische Spannungszustände abzubauen. Der Kurzfilm ist in 13 verschiedenen Sprachen verfügbar (u.a. Englisch, Arabisch und Französisch).

Link zu dem Video: Youtube

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

presse@psychenet.de

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