Der Entwurf des Psychisch-Kranken-Gesetzes in Bayern (BayPsychKHG), der am 25. April in Bayern in die erste Lesung ging, sorgte für massive Kritik bei unterschiedlichen Verbänden (Behandlern, Betroffene und Angehörige) und der Politik. Insbesondere die Unterbringungsdatei und die von dem Gesetzt ausgehende Stigmatisierung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung wurden kritisiert. Siehe Newsmeldung vom 24. April.

Inzwischen liegt ein veränderter Antrag der CSU vor, in welchem viele der Forderungen umgesetzt wurden. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen die folgenden Punkte:

  • klare Trennung zum Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter
  • Einfügung einer Präambel, die u.a. betont, dass Entstigmatisierung das Ziel des Gesetzes sei und Hilfe für die Betroffenen im Vordergrund stehe
  • völliger Verzicht auf die Unterbringungsdatei
  • besondere Regelungen für die angemessene Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Einbeziehung der Selbsthilfeorganisationen in Versorgungsplanungsgremien und geeignete finanzielle Unterstützung der Selbsthilfe
  • Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Beschwerdestellen
  • Begleitevaluation, auch zur Prüfung der Frage, ob den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit diesem Gesetz Rechnung getragen wird.

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
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