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Psychotherapeut/innen können nun auch Soziotherapie bei der Behandlung schwer psychisch kranker Menschen verordnen. Seit dem 7. Juni 2017 gilt die neue Soziotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses.
Soziotherapie kann schwer psychisch beeinträchtigten Menschen dabei unterstützen, überhaupt Termine bei ambulanten Behandler/innen wahrzunehmen. Darüber hinaus können soziotherapeutische Fachkräfte dabei unterstützen, psychotherapeutoische Inhalte im Alltag umzusetzen und weitere Leistungen zu beantragen und dafür z.B. Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen. Soziotherapie verfolgt das Ziel, Krankenhausbehandlung zu vermeiden, zu verkürzen und bei einer selbständigen Lebensführung zu unterstützen
Für welche Menschen ist die Soziotherapie geeignet? Soziotherapie richtet sich an Menschen ab 18 Jahren mit schweren oder chronischen psychischen Erkrankungen, die erheblich in ihrer Lebensführung und der Inanspruchnahme ambulanter Leistungen (z.B. Psychotherapie) beeinträchtigt sind.
Weitere Informationen finden sich in der Informationsbroschüre der BundesPsychotherapeutenKammer.