- Kategorie: Kurzmitteilungen
Die Terminvermittlung von Servicestellen der kassenärztlichen Vereinigung wird auch für psychotherapeutische Behandlungen ausgeweitet.
Was müssen Interessierte tun, um die Terminvermittlung in Anspruch zu nehmen?
Patient/innen müssen im Vorfeld eine Sprechstunde bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten besuchen. Wenn dabei ein psychotherapeutische Behandlungsbedarf festgestllt wird, der "zeitnah" umgesetzt werden soll, haben Paitient/innen Anspruch, durch die Servicestelle einen Termin für ein Erstgespräch (probatorische Sitzung) vermittelt zu bekommen.
A. Hillienhof (2017). Terminservicestellen: Vermittlung auch für Richtlinien-Psychotherapie. Online Verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/194678/Terminservicestellen-Vermittlung-auch-fuer-Richtlinien-Psychotherapie [28.11.2017].