Ab dem 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 gilt in psychotherapeutischen Praxen eine Maskenpflicht. Dies hat der Deutsche Bundestag am 8. September im Rahmen des COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573) beschlossen. 

Die Pflicht umfasst das Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske und gilt für Patient:innen, Besucher:innen sowie sonstige Externe.

Für die Praxisinhaber:innen und Mitarbeitenden ergibt sich jene Maskenpflicht aus dem Hygienekonzept der Praxis entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

In Ausnahmefällen kann die Behandlung auch ohne Maske durchgeführt werden, beispielsweise wenn das Tragen einer Maske der Behandlung entgegensteht. Diese Entscheidung können Psychotherapeut:innen für jeden Einzelfall selbst treffen.

Quellen: 

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

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