Seit dem 6.10. sind die ersten Gesundheits-Apps zugelassen, die von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden können. Sie sind im staatlichen Verzeichnis geprüfter Gesundheits-Apps (https://diga.bfarm.de) aufgeführt. 

Es können Gesundheits-Apps verordnet werden, die...

  • Helfen Krankheiten zu erkennen, zu behandeln oder zu lindern
  • Helfen Krankheiten zu überwachen oder mit Behinderungen im Alltag besser zurechtzukommen 
  • Gleichzeitig von Patient*innen und Behandler*innen genutzt werden
  • Für Smartphones, Tablets oder Browser-Anwendungen für PC und Laptop erstellt worden sind 

Es können keine Gesundheits-Apps verordnet werden, die gesunden Menschen helfen Krankheiten vorzubeugen. 

Auch ist wichtig zu wissen, dass sie nicht den persönlichen Kontakt zu Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ersetzen, sondern lediglich eine sinnvolle Unterstützung und Ergänzung bestehender Angebote darstellen.  

Die BPtK stellt Psychotherapeut*innen, die digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) nutzen wollen, eine neue Praxis-Info "Digitale Gesundheitsanwendungen" zur Verfügung. Darin hat sie die rechtlichen und fachlichen Regelungen zusammengefasst. Die Praxis-Info informiert darüber, was beim Einsatz von DiGAs zu beachten ist, wie sie in die therapeutische Versorgung integriert werden können und wie eine geeignete DiGA ausgewählt werden kann.

 

Quellen: 

 

 

 

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

presse@psychenet.de

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