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Ende letzten Jahres sorgte ein Teil des Kabinettsentwurfs für ein „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) für starke Proteste. Der Zusatz zum Paragraphen 92 beinhaltete ursprünglich einen Passus, der eine anfängliche Voruntersuchung „durch qualifizierte Ärzte und psychologische Psychotherapeuten“ vorsah, um die weitergehende Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen abzuklären. Psychotherapeuten- und Ärzte-Verbände sahen hier eine weitere Hürde, welche die Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Angeboten erschwere. Weitere Informationen über den ursprünglichen Entwurf finden Sie hier.
Neben der Kritik aus den Verbänden, Bundesrat und Koalition unterschrieben 217.000 Menschen die Petition und erreichten so, dass der Teil (Zusatz zum Paragraphen 92) nun aus dem TSVG gestrichen wurde.