- Kategorie: Kurzmitteilungen
Ab sofort ist es möglich für Versicherte von privaten Krankenversicherungen unbürokratisch psychotherapeutische Hilfe per Videotelefonat zu erhalten. Unbürokratisch bedeutet, dass Versicherte, welche in ihren Verträgen auch Psychotherapie vereinbart haben, nicht vorab auf eine Genehmigung ihrer Krankenkasse angewiesen sind. Diese Sonderregelung wurde nun bis zum 30. September 2020 verlängert.
Bis zum 31. Juli 2020 sind weiterhin längere telefonische Beratungen möglich, so können bis zu viermal im Monat (40-minütige) telefonische Beratungen erstattet werden.