- Kategorie: Kurzmitteilungen
Der Vorschlag Nr. 51b im Kabinettsentwurf für ein „Gesetzt für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) wird von mehreren großen Psychotherapeuten-Verbänden (bvvp, DGPT, DPtV & VAKJP) entschieden abgelehnt. Insbesondere der Passus, der eine anfängliche Voruntersuchung „durch qualifizierte Ärzte und psychologische Psychotherapeuten“ vorsieht, um die weitergehende Behandlung abzuklären, wird kritisiert. Dies stelle eine weitere Hürde für den Beginn einer Psychotherapie dar, Patienten könne es nicht zugemutet werden, sich mehren Ärzten oder Psychotherapeuten zu offenbaren, um in die Regelbehandlung aufgenommen zu werden. Die Verbände berufen sich auf die erst 2017 eingeführte Neuordnung zur psychotherapeutischen Versorgung, dabei wurden neue Leistungen im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung umgesetzt. Diese hätten bereits zu kürzeren Wartezeiten bei Erstgesprächen und Kristeninterventionen geführt.