- Kategorie: Kurzmitteilungen
Seit einem Jahr müssen alle Behandler, die eine Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinienpsychotherapie haben, eine Sprechstunde anbieten.
Ab dem 1. April 2018 ist nun das Aufsuchen dieser Sprechstunde für alle Patient/innen Pflicht, bevor die psychotherapeutische Behandlung begonnen werden kann. Diese Sitzung umfasst mindestens 50 Minuten.
Ausgenommen sind Patient/innen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung bereits eine stationäre Krankenhausbehandlung oder rehabilitative Behandlung hinter sich haben oder bei einem Therapeutenwechsel während einer laufenden Therapie. Hier ist keine Sprechstunde vorab notwendig.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde soll bei der frühzeitigen diagnostischen Abklärung helfen und einen einfachen und direkten Weg zur Psychotherapie darstellen.
Weitere Informationen finden sich in der Broschüre der BundesPsychotherapeutenKammer (BPtK) zur neuen Psychotherapie-Richtlinie, in der alle Änderungen erklärt werden.