- Kategorie: Kurzmitteilungen
Ab dem 01.10.2021 können Gruppenpsychotherapien (in der Kurzzeit- und Langzeittherapie) als Videositzungen angeboten werden. Die Regelung umfasst alle in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung angewandten psychotherapeutischen Verfahren.
Die Gruppengröße in Videositzungen ist auf 8 Teilnehmer:innen begrenzt.
Darüber hinaus kann zukünftig auch die psychotherapeutische Akutbehandlung per Videobehandlung durchgeführt werden.
Die Erweiterungen betreffen die Regelversorgung und gelten daher als unabhängig von der Feststellung einer pandemischen Situation.
Quellen:
- DPtV Newsmeldung (zuletzt aufgerufen am 05.10.2021)