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Künftig können Psychotherapeut*innen Behandlungen in akuten Krisen per Video anbieten. Das hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen.
Die Aktubehandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden und besteht aus bis zu 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten. Hierbei kann ein einzelner Behandlungstermin aus mehreren solcher 25 Minuten Einheiten bestehen.
Quelle:
- BPtK Newsmeldung (Link)