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Weiterhin ist es möglich für Versicherte von privaten Krankenversicherungen psychotherapeutische Hilfe per Telefon zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie weder in der Praxis noch per Videotelefonat durchführbar ist.
Des Weiteren können statt 40 Minuten nur noch 30 Minuten Telefonberatung pro Termin abgerechnet werden. Innerhalb eines Kalendermonats können bis zu vier 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden.
Diese leicht geänderte Sonderregelung ist bis zum 31. März 2021 befristet.
Quellen: