Weiterhin ist es möglich für Versicherte von privaten Krankenversicherungen psychotherapeutische Hilfe per Telefon zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie weder in der Praxis noch per Videotelefonat durchführbar ist.

Des Weiteren können statt 40 Minuten nur noch 30 Minuten Telefonberatung pro Termin abgerechnet werden. Innerhalb eines Kalendermonats können bis zu vier 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. 

Diese leicht geänderte Sonderregelung ist bis zum 31. März 2021 befristet. 

Quellen: 

  • BPtK Newsmeldung vom 05.01.2021 (Link)
  • DPtV Newsmeldung vom 07.01.2021 (Link)

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

presse@psychenet.de

Starke Bündnisse
Sitemap
Diese Website verwendet das Webanalyse-Tool Matomo ohne Cookie-Funktion. Eine Widerspruchsmöglichkeit sowie weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter "weitere Informationen"