Aufgrund der andauernden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, die bereits eigeführten Sonderregelungen zur Videobehandlung und Gruppenpsychotherapie bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Weiterhin können psychotherapeutische Videositzungen ohne Obergrenze angeboten werden. Neben Einzeltherapiesitzungen gilt dies auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen per Video.

Des Weiteren können Gruppenpsychotherapien bis Ende Dezember in Einzelpsychotherapien umgewandelt werden – ohne dass über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.

Quelle: DPtV Newsmeldung vom 18.09.2020 (Link)

 

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

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