Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat zusammen mit der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Informationsbroschüren zu folgenden Themenschwerpunkten überarbeitet: 1) Betroffene mit psychischen Erkrankungen im höheren Alter, 2) Psychosoziale Belastungen von pflegenden Angehörigen älterer Menschen. 

Die Informationsbroschüre „Wenn die Seele krank ist – Psychotherapie im höheren Lebensalter“ richtet sich an Betroffene und gibt einen Überblick über die häufigsten psychischen Erkrankungen sowie deren Behandlungsmöglichkeiten. Ziel ist es, ältere Menschen zu ermutigen, sich bei Bedarf professionelle Unterstützung zu suchen.

Der Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) hat festgestellt, dass starke Lücken in der Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge bestehen. So werden Psychosoziale Zentren stärker denn je für Beratung und Hilfe von geflüchteten Menschen angefragt, jedoch kann der Bedarf bei Weitem nicht gedeckt werden. 

Dies hat zur Folge, dass Geflüchtete im Vergleich zum Vorjahr länger (die Wartezeit hat sich um etwa ein Drittel erhöht) auf einen Platz in einem Psychosozialen Zentrum warten müssen. Auch Die Wartezeit auf einen Therapieplatz ist in den letzten Jahren auf durchschnittlich 7,3 Monate gestiegen. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. November 2019 einstimmig beschlossen, dass die Systemische Therapie als weiteres Psychotherapieverfahren für Erwachsenen nun eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen in der ambulanten Versorgung wird. Damit ergänzt das Verfahren die drei bisher zugelassenen Verfahren, die beiden psychodynamischen Verfahren (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und die Verhaltenstherapie. Sie kann somit regulär bei dem Besuch einer ambulanten Psychotherapie abgerechnet werden.

Das nun vom Bundesrat bestätigte Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung tritt ab dem 1. September 2020 in Kraft. Es sieht sowohl Neuerungen in der Ausbildung zum/r Psychotherapeut*in vor als auch Neuerungen in der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Folgenden haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt:

  • Psychotherapeuten*innen erlangen in Zukunft bereits nach einem fünfjährigem Universitätsabschluss (Master-Abschluss) ihre Approbation für die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. An das Studium schließt sich eine spezialisierte Weiterbildung für Kinder und Jugendliche oder für Erwachsene an. Die praktische Ausbildung in psychiatrischen Einrichtungen soll durch das Erlangen der Approbation mit Studienabschluss besser vergütet werden.

Kern des sozialen Entschädigungsrechts ist die Kompensation von erlittenen Personen- und Sachschäden durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt wörtlich: „Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.“ (bmas.de).

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

presse@psychenet.de

Starke Bündnisse
Sitemap
Diese Website verwendet das Webanalyse-Tool Matomo ohne Cookie-Funktion. Eine Widerspruchsmöglichkeit sowie weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter "weitere Informationen"