Ab dem 30. Oktober 2018 startete die Sommersemester-Termine der Vorlesungsreihe "Zur Anthropologie von Gesundheit und Krankheit in der Psychiatrie"; diesmal unter dem Titel "Verrücktheit im Sozialen Raum". Die Vorlesungsreihe ist für alle zugänglich und findet 14-tägig am Dienstag von 18-20 Uhr im Hauptgebäude der Universität Hamburg statt (Edmund-Siemers-Allee 1, Hörsaal A).

Am nächsten Termin (19. März) spricht Gwen Schulz zum Thema „Hoffnung – aus der Perspektive von Chefärzten und Genesungsbegleitern".

In dem Forschungsprojekt UPSIDES (Using Peer Support In Developing Empowering Mental Health Services) wird im Rahmen einer internationalen Kooperation eine gemeinsame Intervention für die Unterstützung von psychisch kranken Menschen durch andere Betroffene (Betroffenen-Peer Support) entwickelt. Ziel ist es, die Peer Support Strukturen der Partnerländer auszubauen, zu bewerten und ein Peer Support Netzwerk aufzubauen, um die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen zu verbessern. In Deutschland nimmt die Universität Ulm und das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf teil.

Bei UPSIDES laufen derzeit mehrere Studien. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen und die Forschung zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie im angefügten Newsletter des Projekts.

Die Webseite https://www.die-mitte-der-nacht.de vom Deutschen Bündnis gegen Depression bietet schriftliche Erfahrungsberichte und Videos von Betroffenen und Angehörigen, sowie Experteninterviews und Informationen zu Depressionen. Ziel der Webseite ist es, zu einem Erfahrungsaustausch im Umgang mit Depression anzuregen und Stigmatisierung in der Bevölkerung abzubauen. Dabei können eigene Erfahrungen von Menschen mit Depressionen eingebracht und mit anderen Menschen geteilt werden.

Der Vorschlag Nr. 51b im Kabinettsentwurf für ein „Gesetzt für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) wird von mehreren großen Psychotherapeuten-Verbänden (bvvp, DGPT, DPtV & VAKJP) entschieden abgelehnt. Insbesondere der Passus, der eine  anfängliche Voruntersuchung „durch qualifizierte Ärzte und psychologische Psychotherapeuten“ vorsieht, um die weitergehende Behandlung abzuklären, wird kritisiert. Dies stelle eine weitere Hürde für den Beginn einer Psychotherapie dar, Patienten könne es nicht zugemutet werden, sich mehren Ärzten oder Psychotherapeuten zu offenbaren, um in die Regelbehandlung aufgenommen zu werden. Die Verbände berufen sich auf die erst 2017 eingeführte Neuordnung zur psychotherapeutischen Versorgung, dabei wurden neue Leistungen im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung umgesetzt. Diese hätten bereits zu kürzeren Wartezeiten bei Erstgesprächen und Kristeninterventionen geführt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied am 22. November 2018, dass die Systemische Therapie für die Behandlung von Erwachsenen als Psychotherapieverfahren ausreichend belegt ist. Für fünf Störungsbereiche konnte der Nutzen nachgewiesen werden, u.a. Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen (unipolar), Essstörungen und Abhängigkeitserkrankungen.

Im nächsten Schritt müssen Einzelheiten, wie praktische Anwendung (z.B. Wie groß ist der Behandlungsumfang?), Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Es wird von einer Entscheidung bis März nächsten Jahres ausgegangen.

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

presse@psychenet.de

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