Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. November 2019 einstimmig beschlossen, dass die Systemische Therapie als weiteres Psychotherapieverfahren für Erwachsenen nun eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen in der ambulanten Versorgung wird. Damit ergänzt das Verfahren die drei bisher zugelassenen Verfahren, die beiden psychodynamischen Verfahren (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und die Verhaltenstherapie. Sie kann somit regulär bei dem Besuch einer ambulanten Psychotherapie abgerechnet werden.

Das nun vom Bundesrat bestätigte Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung tritt ab dem 1. September 2020 in Kraft. Es sieht sowohl Neuerungen in der Ausbildung zum/r Psychotherapeut*in vor als auch Neuerungen in der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Folgenden haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt:

  • Psychotherapeuten*innen erlangen in Zukunft bereits nach einem fünfjährigem Universitätsabschluss (Master-Abschluss) ihre Approbation für die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. An das Studium schließt sich eine spezialisierte Weiterbildung für Kinder und Jugendliche oder für Erwachsene an. Die praktische Ausbildung in psychiatrischen Einrichtungen soll durch das Erlangen der Approbation mit Studienabschluss besser vergütet werden.

Kern des sozialen Entschädigungsrechts ist die Kompensation von erlittenen Personen- und Sachschäden durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt wörtlich: „Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.“ (bmas.de).

Psychotherapeutische Videobehandlung wurde nun mit einem Beschluss der Vertragspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) rückwirkend zum 1. Oktober 2019 zugelassen. Mit dieser Änderung können nun Kurzzeit- und Langzeit-Psychotherapie, psychotherapeutische Gespräch, und andere psychotherapeutische Leistungen per Videokontakt stattfinden.

Viele Hilfesuchende wenden sich bei Fragen rund um das Thema Depression häufig als erstes an das Internet. Eine Studie der Organisation Privacy International, welche Webseiten mit Informationsmaterial und Selbsttest zum Thema Depression untersuchte, fand heraus, dass die meisten dieser Seiten Nutzerdaten an andere Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon weiterleiteten. Auf Basis der weitergegebenen Daten lässt sich feststellen, ob sich Besucherinnen und Besucher über psychische Erkrankungen informiert haben oder sogar Depressions-Selbsttest gemacht haben. Die Weitergabe der Daten erfolgte zudem in vielen Fällen ohne die Zustimmung von Nutzerinnen und Nutzern.

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

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