Die Terminvermittlung von Servicestellen der kassenärztlichen Vereinigung wird auch für psychotherapeutische Behandlungen ausgeweitet.

Was müssen Interessierte tun, um die Terminvermittlung in Anspruch zu nehmen?

Patient/innen müssen im Vorfeld eine Sprechstunde bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten besuchen. Wenn dabei ein psychotherapeutische Behandlungsbedarf festgestllt wird, der "zeitnah" umgesetzt werden soll, haben Paitient/innen Anspruch, durch die Servicestelle einen Termin für ein Erstgespräch (probatorische Sitzung) vermittelt zu bekommen.

A. Hillienhof (2017). Terminservicestellen: Vermittlung auch für Richtlinien-Psychotherapie. Online Verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/194678/Terminservicestellen-Vermittlung-auch-fuer-Richtlinien-Psychotherapie [28.11.2017].

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

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